„Britta Oelschläger ist seit dem Jahre 2006 als selbstständige „Freizeitfotografin“ in Hannover tätig. In der breiten Öffentlichkeit wurde sie als Werbeträgerin des Fußballvereins Hannover 96 bekannt. Als langjähriger Fußballfan ließ sie sich den Stadtplan von Hannover auf den Rücken tätowieren und posierte freizügig für die Internetpräsenz von Hannover 96. Zudem gewann sie erst am 04.09.2013 im Rahmen eines Fotowettbewerbs der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung den ersten Platz mit einem ihrer Fotos. Wir wollen mit diesem Artikel die Kontakte Britta Oelschlägers in die extrem rechte Skinheadszene öffentlich machen…“
Archiv für den Monat September 2013
Kommenden Samstag: Demo gegen Thor Steinar Laden in Hannover!
Bild
Thor Steinar eröffnet Geschäft in Hannover!
NPD-Kundgebung zerschlagen!
+++ ACHTUNG EILMELDUNG!! +++
Für morgen, den 11. September 2013 hat die NPD Hannover von 11-14 Uhr eine Kundgebung gegen am Flughafen ankommende Flüchtlinge angemeldet! Stattfinden soll ihre Kundgebung wohl in der Petzelstraße/Langenhagen Flughafen! Von einer angemeldete Gegenveranstaltung ist uns noch nichts bekannt.
Organisiert euch, überlegt euch Aktionen!
NPD-Kundgebung zerschlagen!
RASH Hannover gewinnt Stickercontest!
RASH HANNOVER /// ANTIFA SKINHEAD CREW
OVG weist Klage gegen Verbot von „Besseres Hannover“ ab
Die rechtsextreme Gruppe „Besseres Hannover“ bleibt verboten. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat am Dienstag eine Klage gegen das Verbot des niedersächsischen Innenministeriums zurückgewiesen.
Geklagt hatte ein Führungsmitglied der Vereinigung. Der Mann sei jedoch als Einzelperson nicht klageberechtigt gewesen, befand der 11. Senat. Die Gruppe selbst hatte sich erst fünf Monate nach dem Verbot der Klage angeschlossen. Damit sei aber die Klagefrist von einem Monat abgelaufen gewesen, entschieden die Richter. Eine Revision ließen sie nicht zu (Az. 11 KS 288/12). Das Innenministerium hatte die Gruppierung im vergangenen September wegen Volksverhetzung und Verbreitung nationalsozialistischer Propaganda verboten und aufgelöst.
Quelle: Focus
Geklagt hatte ein Führungsmitglied der Vereinigung. Der Mann sei jedoch als Einzelperson nicht klageberechtigt gewesen, befand der 11. Senat. Die Gruppe selbst hatte sich erst fünf Monate nach dem Verbot der Klage angeschlossen. Damit sei aber die Klagefrist von einem Monat abgelaufen gewesen, entschieden die Richter. Eine Revision ließen sie nicht zu (Az. 11 KS 288/12). Das Innenministerium hatte die Gruppierung im vergangenen September wegen Volksverhetzung und Verbreitung nationalsozialistischer Propaganda verboten und aufgelöst.
Quelle: Focus